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BGH, 02.10.1952 - III ZR 149/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erwerb der rechtlichen Stellung eines Beamten auf Zeit mit der Aushändigung der Urkunde - Voraussetzungen und Wirkungen der Ernennung zum hauptamtlichen Amtsbürgermeister nach den Vorschriften des Deutschen Beamtengesetzes - Angabe des Endzeitpunktes der Beamtenstellung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 02.10.1952 - III ZR 149/51
- BGH, 25.11.1952 - III ZR 149/51
Papierfundstellen
- BGHZ 7, 259
- NJW 1952, 1373
- DVBl 1952, 731
- DB 1952, 932
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53
Rechtsmittel
Diese Ergebnisse schöpfen beinahe alle Möglichkeiten aus, die denkbar sind zwischen dem Alleintragen des ganzen Schadens durch den Arbeitgeber bei leichtfahrlässigem und sogar bei schlechthin fahrlässigem Handeln des Arbeitnehmers sowie einem Mittragen des Schadens durch den Arbeitgeber bei grobfahrlässigem Handeln des Arbeitnehmers und dem Alleintragen des Schadens durch den Arbeitnehmer bei grobfahrlässigem und schlechthin fahrlässigem Handeln sowie einem Mittragen des Schadens durch den Arbeitgeber höchstens bei leichtfahrlässigem Handeln des Arbeitnehmers (z.B. RArbGer in ArbRSamml 41, 55; 46, 136; die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Bremen in Recht der Arbeit 1951, 75, Hamm in NJW 1951, 124, Stuttgart in Arbeitsrechtl. Praxis 1952, 44 und Betriebsberater 1954, 1029, Hamburg in Recht der Arbeit 1948, 106, Frankfurt in Betrieb 1952, 932 und Düsseldorf in Betrieb 1954, 520). - BGH, 02.12.1954 - III ZR 233/53
Rechtsmittel
Bei dieser Rechtslage muß die von der Revision vertretene Ansicht als unzutreffend angesehen werden (vgl. auch BGHZ 7, 259).Damit war der "Versorgungsfall" eingetreten, auf Grund dessen der Kläger nach §§ 7, 5 Abs. 1 b) der 1. SparVO des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit Ziff. IV a 3 der Verordnung über die politische Überprüfung der Versorgungsberechtigten vom 28. Juni 1948 (GVBl. NRhWf S. 127) einen Anspruch auf Ruhegehalt geltend machen kann, wie dies auch von dem beklagten Amt an sich nicht bestritten wird (vgl. hierzu auch BGHZ 7, 262 [BGH 02.10.1952 - III ZR 149/51] sowie die Durchführungsbestimmungen zu § 5 der 1. SparVO: "Versorgungsfall nach § 69 DBG").
- BGH, 29.11.1954 - III ZR 37/53
Rechtsmittel
Auch das Landesrecht gab ihm für die hier fragliche Zeit keinen Versorgungsanspruch; deshalb beruft sich die Revision zu Unrecht auf die Entscheidung des Senats in BGHZ 7, 259, weil in dem dort entschiedenen Fall das.